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Wie funktioniert das eigentlich mit der Pendlerpauschale?

Kurz vor Weihnachten letzten Jahres kam für Berufspendler eine beruhigende Nachricht aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Neuregelung der Pendlerpauschale, bei der Fahrten zur Arbeit erst ab dem einundzwanzigsten Kilometer steuerlich absetzbar sind, als nicht verfassungskonform abgelehnt. Für die Bundesregierung bedeutet dies die zähneknirschede Rückkehr zur alten Regelung. Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt wieder den ganzen Weg zur Arbeit vom ersten Kilometer an bei der Einkommenssteuer als Werbungskosten geltend machen. Und was noch besser ist, das Urteil gilt rückwirkend ebenso für das Jahr 2007. Viele Pendler und Berufstätige, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, bekommen also demnächst vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung.

Je nach Arbeitsweg können da schnell ein paar hundert Euro zusammenkommen. Wer als Alleinstehender 20.000 Euro im Jahr vedient hat seit der Einführung der Neuregelung etwa 400 Euro zu viel Einkommenssteuer bezahlt, wenn sein Arbeitsweg eine Länge von 20 Kilometern aufweist. Bei einem 10 Kilometer langen Weg zur Arbeit bekommt der Betreffende etwas mehr als die Hälfte. Bei höherem Jahreseinkommen oder einem noch längeren Weg zur Arbeit kann es unter Umständen sogar noch mehr Geld zurück geben. Die Betroffenen müssen sich um nichts kümmern, das Finanzamt zahlt das Geld von sich aus zurück. Laut offiziellen Mitteilungen ist der größte Teil der Rückerstattungen bereits abgewickelt worden. Wer bis Ende März 2009 seine Rückerstattung noch nicht erhalten hat, erhält später den Rückzahlungsbetrag plus einer angemessenen Verzinsung.

Um eine Erstattung für das Jahr 2007 zu erhalten muss in der entsprechenden Steuererklärung der Weg zur Arbeit insgesamt und nicht nur die Länge ab dem einundzwanzigsten Kilometer angegeben worden sein. Allerdings besteht selbst für diejenigen, die dies nicht getan haben, die Möglichkeit durch ein Schreiben an das Finanzamt, nachträglich von dem Urteil in Karlsruhe zu profitieren. Bei Kindern, die bereits selbst arbeiten gehen und ein Einkommen aufweisen, kann es sein, dass durch die Neuregelung der Pendlerpauschale ihr zu versteuerndes Einkommen unter den Betrag von 7.680 Euro fällt. Dann erhalten sie nicht nur eine Erstattung vom Finanzamt für den Weg zur Arbeit sondern die Eltern sogar außerdem noch das Kindergeld ausbezahlt. Für die kommenden Jahre ist darauf zu achten, dass in der Steuererklärung der komplette Arbeitsweg eingetragen wird und ebenso auf der Lohnsteuerkarte mögliche Freibeträge in voller Höhe. Bei Fragen diesbezüglich sollte man sich in jedem Fall an seinen Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein in der Nähe wenden.

Veröffentlicht am: 09. März 2009
in der Kategorie: Wirtschaft & RechtPfeil rechtsSteuern

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