Seit Beginn diesen Jahres fördert der Staat im Rahmen der Riester-Rente nicht nur Banksparpläne, Fondsanlagen, Renten- oder Lebensversicherungen, sondern gibt auch zum neuen Eigenheim einen Teil hinzu. Bereits Ende 2008 kamen die ersten Wohn-Riester-Produkte auf den Markt. Solche Produkte sind beispielsweise geförderte Baudarlehen, Bausparverträge oder die Erweiterung der bereits bestehenden Formen der Riester-Rente um eine Option, die es dem Sparer ermöglicht, später relativ kostengünstig einen Baukredit zu bekommen oder mit dem angesparten Kapital eine eigene Immobilie zu entschulden. Trotz der neuen Möglichkeiten sollte sich jeder Sparer immer bewusst sein, dass eine Riester-Förderung nur einen Teil der gesamten Baufinanzierung abdecken kann. Ebenso gehört zu einer ordentlichen Altersvorsorge auch mehr als nur ein einzelner Riester-Vertrag. Bereits bestehende Riester-Rente-Verträge, egal ob fondsgebundene Rentenversicherung, Fonds- oder Banksparpläne können ab 2009 für den Erwerb eigener Immobilien verwendet werden. Allerdings müssen zumindest in der Übergangszeit (dieses Jahr) mehr als 10.000 Euro angespart worden sein. Die Immobilien, deren Erwerb unter die Riester-Förderung fallen soll, müssen vor allem zwei Bedingungen erfüllen: Sie müssen sich im Inland befinden und selbst genutzt werden. Die Art der Immobilie, also Eigentumswohnung, Genossenschaftswohnung oder Eigeheim ist zunächst unwichtig.
Damit die Riester-Förderung vom Staat gewährt wird, gelten genau dieselben Bedingungen wie bei den anderen Varianten der Riester-Rente. Das bedeutet, der Sparer muss mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens pro Jahr in einen Riester-Vertrag einbezahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Die Grundzulage beträgt 185 Euro, für jedes Kind gibt es noch einmal zusätzlich 185 Euro (bei nach 2008 geborenen Kindern sogar 300 Euro) obendrauf. Maximal dürfen pro Jahr 2.100 Euro in einen Riester-Vertrag einbezahlt werden. Junge Leute unter 25 Jahren erhalten zusätzlich zur normalen Förderung einen einmaligen Bonus von 200 Euro, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen. Selbständige und Freiberufler, bekommen die Riester-Förderung nicht, für sie gibt es aber die Möglichkeit, eine Rürup-Rente abzuschließen. Egal, ob es nun der neue Wohn-Riester oder eine andere Form der Riester-Rente sein soll, wichtig ist, dass sich jeder Einzelne überhaupt mit dem Thema Altersvorsorge auseinandersetzt, um später im Alter nicht drastische Einschränkungen bei der Lebensführung hinnehmen zu müssen.