Seit dem 1. September 2010 sind viele Medikamente in der Apotheke nicht mehr zuzahlungsfrei zu erhalten. Dies trifft vor allem Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die nun bei jeder Medikamentenpackung einige Euro bezahlen müssen. Als Alternative raten Experten sich vom Arzt ein anderes eventuell noch zuzahlungsfreies Medikament verschreiben zu lassen. Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung müssen für Medikamente nichts bezahlen oder bekommen zumindest den Zuzahlungsbetrag von ihrer Versicherung erstattet. Deshalb berührt Privatpatienten die Neuregelung eher wenig. Ebenso können Patienten, die eine Krankenzusatzversicherung besitzen, je nach Versicherungstarif unter Umständen auf ähnliche Erstattungen von ihrer Versicherung hoffen.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen jedoch zahlen sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Um eine Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie im Jahr mehr als zwei Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für Zuzahlungen ausgeben. Dazu ist ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse notwendig. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei nur einem Prozent. Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Betroffen von der Neuregelung sind etwa 3.000 verschiedene Arzneimittel unter anderem Blutdruckmittel, Antibiotika und Osteoporosemittel. Der Zuzahlungsbetrag, den die Patienten aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, liegt immer zwischen fünf und zehn Euro je nach Mittel und beträgt zehn Prozent des Ausgabepreises der jeweiligen Arznei. Das Geld behält nicht etwa der Apotheker, sondern geht an die jeweilige Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich darauf verständigt, dass sie die Kosten für Arzneimittel nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übernehmen. Wenn ein Medikament deutlich günstiger ist als dieser Betrag (um mindestens 30 Prozent), dann ist es in aller Regel zuzahlungsfrei. Bei allen anderen Arzneimitteln muss der Patient zuzahlen. Allerdings kann der Höchstbetrag von den Krankenkassen auch gesenkt werden. Dann kann es sein, so wie jetzt geschehen, dass einige Mittel zuzahlungspflichtig werden, die es zuvor nicht waren. Lediglich wenn der Hersteller des Medikamentes seine Preise senkt, könnte es sein, dass ein Arzneimittel nicht zuzahlungspflichtig wird bzw. zuzahlungsfrei bleibt.