Für Hausbesitzer ist eine sogenannte
Gebäudeversicherung unerläßlich, schützt sie doch vor den gravierenden finanziellen Folgen eines Brandes, Blitzschlages, einer Explosion, einer Überschwemmung mit Leitungswasser, Sturm- oder Hagelschäden am Haus. Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung wird oft zwischen Wohngebäden und Geschäftsgebäuden unterschieden. Oft gibt es auch besondere Vergünstigungen beim Versicherungsbeitrag, wenn es sich bei dem zu versichernden Gebäude um einen Neubau handelt.
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