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Sparen bei der Kfz-Versicherung

Noch bis zum 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln - und dabei kräftig sparen. Warum ist gerade der 30. November jeden Jahres der Stichtag? Weil Kfz-Versicherungsverträge in der Regel eine jährliche Laufzeit haben und mit einer einmonatigen Kündigungsfrist versehen sind. Außerhalb dieser Frist kann die Versicherung nur gewechselt werden, wenn ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt, z.B. eine Beitragserhöhung oder ein Halterwechsel. Da die Versicherungsgesellschaften die Stichtage jedoch auch kennen, legen sie die Versicherungsprämien jährlich im November fest. Wer eher wechselt, kann also schnell einmal eine böse Überraschung bei seiner neuen Kfz-Versicherung erleben. So kommt es jedes Jahr im November zu einer wahren Wechselflut bei den Kfz-Versicherungen. Die Mehrzahl der Versicherten kann bei einem Wechsel Geld sparen - bis zu einigen 100 Euro pro Jahr sind möglich. Die meisten Menschen scheint dies jedoch nicht zu interessieren. Befragungen haben ergeben, dass nur 15 Prozent bereit sind, die Kfz-Versicherung zu wechseln. In manchen Fällen muss auf der Suche nach dem günstigsten Tarif nicht einmal unbedingt ein bestehender Versicherungsvertrag werden.

Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung

  • Zuerst sollte man sich bei der eigenen Versicherungsgesellschaft erkundigen, ob es nicht einen günstigeren Kfz-Versicherungs-Tarif gibt, in den man wechseln könnte. Dies ist häufiger der fall, als man annimmt, denn die Versicherungstarife ändern sich häufig. Wer sich bereits erkundigt hat, kann ein Angebot besseres Angebot der Konkurrenz zu den Gesprächen mit dem Versicherungsvertreter mitnehmen. Häufig gewährt die Autoversicherung dann einen Rabatt, um den Kunden nicht zu verlieren.
  • Sollte die eigene Kfz-Versicherung kein günstiges Angebot unterbreiten können, bleibt immer noch die Möglichkeit, sich nach einer neuen Versicherung umzusehen. Im Internet gibt es dazu zahlreiche Finanzseiten, die entsprechende Vergleichsmöglichkeiten anbieten.
  • Genau wie bei einem Neuabschluss gilt auch bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung: Immer zuerst das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag lesen. Gerade bei Autoversicherungen unterscheiden sich die Vertragsbedingungen zum Teil erheblich. Außerdem sollte man sich nicht nur von einem günstigen Jahresbeitrag blenden lassen, sondern die gebotenen Leistungen genau im Blick behalten. Eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist beispielsweise das absolute Minimum, besser sind 100 Millionen Euro.
  • Die alte Kfz-Versicherung kündigt man am besten erst dann, wenn der neue Versicherungsvertrag tatsächlich unterschrieben ist. Den Stichtag für die Kündigung (30. November) sollte man trotzdem lieber nicht verpassen.

Rabatte bei der Kfz-Versicherung

  • Fahranfänger unter 18 Jahren, die bereits am begleiteten Fahren teilnehmen, bekommen bei der Kfz-Versicherung häufig günstigere Tarife angeboten, als normale Fahranfänger. Selbst bei der günstigsten Versicherungsgesellschaft können diese Fahranfänger noch bis zu 200 Euro sparen.
  • Zweitwagen versichert man am besten bei der selben Kfz-Versicherung wie das erste Auto. Viele Kfz-Versicherungen stufen den Zweitwagen dann in dieselbe Schadensfreiheitsklasse ein, wie das den Erstwagen oder gewähren anderweitige Rabatte.
  • Eine gute Möglichkeit, Rabatte bei der Kfz-Versicherung auszuhandeln, hat der Autofahrer, wenn bei derselben Versicherungsgesellschaft bereits andere Verträge abgeschlossen wurden (z.B. Rechtsschutzversicherung, Hausratversicherung oder private Haftpflichtversicherung). Darüber hinaus gibt es häufig Nachlässe, wenn der Ehepartner bereits Kunde bei der jeweiligen Versicherung ist.
  • In der Regel sind die Tarife bei der Kfz-Versicherung nach gefahrenen Kilometern gestaffelt. Wer wenig fährt, bezahlt auch weniger bei der Autoversicherung. Schummeln sollte man trotzdem nicht, denn die Strafen für den Fall, dass man erwischt wird, sind happig. Man bezahlt bis zum Doppelten des Jahresbeitrages noch einmal extra.
  • Autofahrer, der schon lange unfallfrei geblieben sind, sollten sich überlegen, anstatt der Teilkaskoversicherung lieber in die Vollkaskoversicherung zu wechseln, da dies eventuell günstiger ist. Der Grund dafür ist relativ einfach: In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt, in der Vollkaskoversicherung dagegen schon. Wer lange unfallfrei fährt, wird in eine besonders günstige Schadensfreiheitsklasse eingestuft und bekommt so den besseren Schutz eventuell günstiger als nur den Teilkasko-Tarif.
  • Sehr günstige Tarife bei der Kfz-Versicherung erhalten diejenigen, die im Schadensfall ihr Auto nur in bestimmten Reparaturwerkstätten, die mit der jeweiligen Versicherung zusammen arbeiten, instand setzen lassen. Das kann eine Menge Geld sparen, birgt aber auch Risiken, wenn beispielsweise die Gewährleistung des Autoherstellers dadurch verloren geht, weil das Auto im Schadensfall nicht mehr in einer Vertragswerkstatt des Herstellers repariert werden darf.

Veröffentlicht am: 22. November 2010
in der Kategorie: VersicherungenPfeil rechtsAutoversicherung

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