Eine neue Studie hat es ans Licht gebracht: Knapp die Hälfte aller Heizkostenabrechnungen für Mietwohnungen beinhaltet grobe Fehler. Im Rahmen der Untersuchung wurden mehrere hundert Abrechnungen aus den vergangenen zehn Jahren überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass nur etwa ein Drittel der von den Vermietern herausgegebenen Heizkostenabrechnungen ohne augenscheinliche Fehler erstellt wurden. Etwa 47 Prozent der Kostenaufstellungen beinhalteten zum Teil grobe Fehler. Bei 17 Prozent der Abrechnungen bestand auf Seiten des Mieters immerhin Nachfrage- bzw. Klärungsbedarf.
Am häufigsten wurde der Brennstoffverbrauch falsch bewertet, ein Fehler der insbesondere bei Ölheizungen auftritt. Außerdem wurden die Heizkosten zu stark über den Verbrauch berechnet und nur zu einem geringen Teil über die Mietfläche berechnet. Für diese Berechnung gibt es allerdings genaue Vorschriften, zu welchem Anteil Heizkosten verbrauchsabhängig und zu welchem Anteil die Kosten über die Mietfläche abgerechnet werden dürfen. Der Gesetzgeber sieht unter anderem vor, dass nur ein Teil der Kosten, nämlich zwischen 50 und 70 Prozent verbrauchsabhängig abgerechnet werden dürfen. Diese Vorschriften wurden oft nicht eingehalten. Ein weiterer Fehler, der häufig beobachtet wurde, ist die Abrechnung der Warmwasserkosten in Form eines Pauschalwertes. Dies ist jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt. Weiterhin wird sehr oft die Aufteilung der gesamten Heizkosten auf unterschiedliche Mietergruppen, wie z.B. private und gewerbliche Mieter, nicht nachvollziehbar dargestellt oder sie beinhaltet grobe Fehler.
Nach Meinung von Verbraucherschützern zeigen die Ergebnisse der Studie, dass nach wie vor bei der Erstellung von Heizkostenabrechnungen vieles nicht ganz korrekt abläuft. Jeder Mieter sollte deshalb sofort nach Erhalt der jeweiligen Abrechnung diese genau überprüfen und nachrechnen. Sollten sich dabei weitere Fragen oder Probleme ergeben, die nicht allein gelöst werden können, empfiehlt es sich in diesem Fall einen Experten hinzuzuziehen.