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Verstaatlichung der Hypo Real Estate Bank wirft Fragen auf

Seit Wochen geistern immer neue Horrormeldungen über die angeschlagene Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) durch die Medien. Der letzte Coup der Bundesregierung, um den angeschlagenen Konzern zu retten, war die Verabschiedung eines Gesetzes, welches dem Staat die Möglichkeit einräumt, Aktionäre der HRE enteignen zu können, sollte es hart auf hart kommen. Sollte es tatsächlich dazu kommen dürfte der Bund mit einer Flut an Klagen rechnen. Neben dem Großinvestor C. J. Flowers haben nun auch einige kleinere Anleger angekündigt die Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Die meisten Rechtssachverständigen sind sich ohnehin sicher, dass Flowers mit einer Klage Erfolg haben dürfte. Allerdings wird sich ein solches Verfahren durch alle Instanzen bis vor das Verfassungsgericht ziehen müssen und somit über mehrere Jahre hinweg ausdehnen. Es gibt jedoch noch Hoffnung schneller zu einer Entscheidung zu kommen, denn im Falle der Androhung einer Enteignung durch den Staat ist auch die Beschwerde beim Verfassungsgericht in Form einer Eilentscheidung möglich. Die meisten Kleinaktionäre, die ihre Anteile behalten wollen, sind zwar bereit im Zweifel auch gerichtlich gegen die Bundesregierung vorzugehen, warten jedoch erst einmal ab, welche Schritte der Großaktionär C. J. Flowers als nächstes unternimmt. Aktionärsschützer und Anlegerverbände sind sowieso der Meinung, dass eine komplette Verstaatlichung der Hypo Real Estate eigentlich nicht notwendig ist, um die Bank wieder auf die Beine zu bekommen. Um bessere Refinanzierungsbedingungen zu erhalten als es derzeit der Fall ist, genügt eine staatliche Betiligung von 75 Prozent. Es ist durchaus verständlich, dass der Staat, der die HRE mit Garantien von 102 Milliarden Euro unterstützt eine Absicherung in irgendeiner Form haben möchte. Allerdings darf man schon fragen, wieso erst das Geld ausgegeben bzw. garantiert wird und erst danach Wege gesucht werden, um mehr Mitsprachrecht im Unternehmen zu erhalten. Der Bund bzw. der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin hat allen Aktionären der Hypo Real Estate ein Übernahmeangebot gemacht. Für jede Aktie wollte der Staat den Eigentümer mit 1,39 Euro entschädigen. Am 4. Mai lief die Annahmefrist ab, ein neues Angebot wird es nicht geben. Nach Ablauf der Angebotsfrist hält die Soffin 47,31 Prozent der Anteile an der Hypo Real Estate AG. Zu wenig, um auf der Hauptversammlung Anfang Juni eine Kapitalerhöhung zu beschließen, ohne die anderen Aktionäre vorher zu fragen (sog. Squeeze-Out). Somit bleibt abzuwarten, ob die anderen Aktionäre dem Vorhaben positiv entgegen sehen oder ob der Bund tatsächlich zu seinem letzten Mittel, dem der Enteignung greifen muss, um sein Ziel der vollständigen Kontrolle über die HRE zu erlangen ein Stück näher zu kommen.

Veröffentlicht am: 14. Mai 2009
in der Kategorie: FinanzenPfeil rechtsBörse

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