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Genussscheine und Genussscheinfonds

Genussscheine sind vor allem in Deutschland sehr verbreitet. Sie verbriefen das Recht, am Geschäftserfolg des Herausgebers eines solchen Wertpapieres teilzuhaben. Rechtlich gesehen zählen Genussscheine zum haftenden Eigenkapital (die entsprechenden Paragrafen finden sich im Handelsgesetzbuch sowie im Kreditwesengesetz). Aus diesem Grund werden Genussscheine meistens von Banken und Versicherungsunternehmen herausgegeben. Wie das Genussrecht am Ende aussieht, bleibt jedoch dem Herausgeber (Emittenten) oftmals selbst überlassen. In der Regel handelt es sich um ganz normale Zinszahlungen bzw. Ausschüttungen. Genussscheine werden zwar an der Börse gehandelt, sind aber weder Aktien noch Anleihen. Vielmehr nehmen sie eine Art Zwischenstellung ein. Die Stückzinsen werden nicht direkt ausgewiesen, sondern sind im Kurs eingepreist. Genusscheine gelten als äußerst illiquide. Das bedeutet, dass sie nicht ohne weiteres mal eben schnell ge- oder verkauft werden können. In Zeiten fallender Kurse kann das zu einem ernsthaften Problem werden, da dann überhaupt nicht oder nur mit großem Verlust verkauft werden kann. Wie ertragreich ein Genussschein ist, hängt davon ab, wie gut das Unternehmen arbeitet, welches ihn herausgegeben hat. Dabei zählt nicht nur der aktuelle Gewinn, sondern die Fähigkeit auch in Zukunft nachhaltige Erträge zu erwirtschaften. Hat der Schuldner in einem Jahr einmal keinen Gewinn erwirtschaft, gibt es auf den Genussschein auch keine Ausschüttung. Manche Herausgeber statten ihre Papiere mit einer sog. Nachzahlungsverpflichtung aus. In diesem Fall wird, sofern irgendwann tatsächlich wieder Gewinne erwirtschaftet werden, die ausgefallenene Gewinnausschüttung zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend nachgeholt. Genauso wie die Beteiligung an Gewinnen hat der Anleger hier Verluste des Unternehmens mitzutragen. Falls es zur Insolvenz der herausgebenden Bank kommt, kann es sein, dass das angelegte Geld komplett verlorengeht. Im Zuge der Finanzkrise hat es zahlreiche Genussscheine zusammen mit den dazugehörigen Bank- und Versicherungsaktien in die Tiefe gerissen. Allerdings sind ja nicht alle Banken gleich schlecht. Insofern gibt es möglicherweise bereits schon wieder einige Genussscheine, die sich für eine Anlage lohnen - allerdings nur für absolut risikofreudige Anleger. Wer es etwas ruhiger mag, kann statt dessen in einen Genussscheinfonds investieren. Diese Fonds sind weitaus besser handelbar als die Einzelpapiere und schwanken in der Wertenwicklung nicht so stark. Zwar haben sie in der Krise ebenfalls ordentlich an Wert eingebüsst, die Jahre zuvor allerdings immer eine recht gute Rendite erbracht. Trotzdem gehören selbst Genussscheinfonds nicht gerade zu den Allerweltsinvestments.

Veröffentlicht am: 10. März 2009
in der Kategorie: FinanzenPfeil rechtsBörse

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